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VG Würzburg: Afghanistan, keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Vorverfolgung in Form von drohender Entführung durch die Taliban (wie angeblich dem Bruder widerfahren) wegen Belieferung des afghanischen Militärs mit Wasser nicht glaubhaft, keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung im Rückkehrfall, kein Abschiebungsverbot aus wirtschaftlichen Gründen aufgrund guter eigener Anlagen und Fähigkeiten sowie aufgrund eines tragfähigen familiären Netzwerk, Beschreibung der eigenen wirtschaftlichen Lage als gut, entgegenstehende Angaben hinsichtlich veränderter Umstände nicht glaubhaft
Urteil vom 10.01.2025 – W 1 K 24.31465